Recht und Gerichtsbarkeit

Kann meine VPS beschlagnahmt werden?

Kurze Antwort

Die physische Beschlagnahmung von Hosting-Hardware ist selten und erfordert einen strafrechtlichen Durchsuchungsbefehl, der am Rechenzentrum von lokalen Behörden vollstreckt wird. Viel häufiger ordnet eine Behörde an, dass der Anbieter eine bestimmte Instanz abbildet. Vollständige Festplattenverschlüsselung mit einer Passphrase, die der Anbieter nie besitzt, ist der einzige sinnvolle Schutz gegen beides.

Die Beschlagnahmung eines gesamten Racks betrifft alle Kunden darauf, weshalb Rechenzentren sich dagegen wehren und Gerichte es selten anordnen. Die gezielte Abbildung einer einzelnen Instanz ist das realistische Szenario, und sie erfordert in jeder Jurisdiktion, in der wir tätig sind, eine lokale richterliche Genehmigung.

Wenn dies in Ihrem Bedrohungsmodell ist, folgen daraus drei Dinge: Nutzen Sie die Bastion-Linie mit LUKS2, halten Sie verschlüsselte Backups in einer zweiten Jurisdiktion und proben Sie die Wiederherstellung. Ein ungetestetes Backup ist kein Backup.

Siehe auch: LUKS

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