Standorte und Gerichtsbarkeiten

Ist die Schweiz gut für datenschutzorientiertes Hosting?

Kurze Antwort

Ja – sie hat das stärkste und am besten getestete gesetzliche Rahmenwerk in unserer Flotte. Das Schweizer Recht behandelt gehostete Daten ähnlich wie Korrespondenz, sodass eine Offenlegung einen Schweizer Gerichtsprozess erfordert und keine ausländische Verwaltungsanfrage. Die Schweiz ist weder in der EU noch in den Five-, Nine- oder Fourteen-Eyes-Allianzen. Sie ist auch unsere teuerste Region.

Die Schweiz hat ein eigenes Datenschutzgesetz, das FADP, das 2023 überarbeitet wurde, um es eng an die DSGVO anzugleichen, und besitzt einen EU-Angemessenheitsbeschluss – das bedeutet, dass EU-Personendaten ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen dorthin übertragen werden können. Diese Kombination ist selten.

Zürich hat auch exzellente europäische Konnektivität, sodass Sie – anders als in manchen Datenschutz-Jurisdiktionen – nicht Latenz gegen Gesetz eintauschen. Der Kompromiss hier ist rein finanziell.

Siehe auch: Fourteen Eyes · GDPR

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